Allgemeine Geschäftsbedingungen NJP STUDIOS AG

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») der NJP STUDIOS AG (nachfolgend «NJP») finden Anwendung auf alle On- und Offline-Auftragsproduktionen, Angebote und Verträge. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von NJP. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe gültige Fassung der AGB, die nicht einseitig für diesen Auftrag geändert werden kann. Die NJP behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern.

Kontakt: NJP STUDIOS AG, Vorderzelgstrasse 7a, 8700 Küsnacht  / CHE-106.704.169 MWST
E-Mail: contact@njp.ch / Telefon: +41 44 914 10 90 (Mo – Fr, 09:00 – 18:00 Uhr)

2. Vertragsabschluss und Verbindlichkeit

Für die Vereinbarung eines Produktionstermins ist immer eine verbindliche Anfrage erforderlich. NJP bestätigt den Termin innerhalb von 24 Stunden (ausser an Wochenenden und Feiertagen) schriftlich per E-Mail an die angegebene Adresse. Der Termin gilt als verbindlich, sobald eine Zusage oder eine Produktionsbestätigung von NJP vorliegt.

Die angebotenen Services im Webshop sind unverbindlich und nicht als bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Kunden zu verstehen. Erst nach dem Abschluss des Check-Out-Prozesses im Warenkorb und dem Anklicken des Buttons «Jetzt zahlungspflichtig bestellen» gibt der Kunde ein verbindliches Angebot für den Abschluss des Kaufvertrages ab.

NJP ist einer Ethik des Respekts, der Gerechtigkeit und der Gleichheit verpflichtet und lehnt jede Form von sexuellem Missbrauch, rassistischen Werten und politischer Feindseligkeit entschieden ab. Aus diesem Grund behält sich NJP das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen ganz oder teilweise zu verweigern, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung, die vom Kunden oder Partnerunternehmen angefordert wird, gegen diese grundlegenden Werte und Prinzipien verstösst. In diesem Fall wird der Auftraggeber informiert und gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

3. Preise

Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten für das jeweilige Projekt die im Angebot bzw. im Webshop kommunizierten Angebotspreise. Die aktuellen Preise des Auftragnehmers zum Produktionsbeginn sind in diesem Fall massgeblich. Die in Richtofferten angegebenen Preise sind unverbindlich. Preis- und Angebotsänderungen sind jederzeit möglich.

Allfällige Versandkosten für CDs und sonstiges Versandmaterial sowie Gebühren für Bank- und Postüberweisungen werden zusätzlich nach Aufwand und Kosten in Rechnung gestellt.

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken. Der Gesamtpreis enthält für Kunden aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein die aktuell geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

4. Gutscheine und Promotionen

Sonderangebote sind zeitlich begrenzt verfügbar. NJP behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen jede Promotion abzubrechen oder zu ändern. Die Promotionen sind nicht rückwirkend anwendbar und können nicht mit anderen Angeboten oder Rabatten kumuliert werden, sofern nicht anders angegeben.

Gutscheine werden auf den Namen einer bestimmten Person oder Firma ausgestellt und können ausschliesslich gemäss den darauf angegebenen Bedingungen eingelöst werden. Es ist nicht gestattet, Gutscheine oder Gutschein-Codes ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu verkaufen oder auf andere Art und Weise damit zu handeln. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von zwei Jahren ab dem Ausstellungsdatum.

Bei Bezahlung mit einem Gutschein können Restbeträge innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

5. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. NJP behält sich das Recht vor, die Herausgabe der Master Files zu verweigern, bis sämtliche ausstehende Zahlungen beglichen wurden. In bestimmten Fällen kann NJP eine Anzahlung verlangen. Dies ist insbesondere bei grossen Auftragsvolumina oder bei Kunden mit unzureichender Zahlungshistorie möglich. Die Bedingungen für eine erforderliche Anzahlungen werden individuell festgelegt und dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrags und aller anderen Aufträge des Auftraggebers an NJP behält der Auftragnehmer sämtliche Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten oder aus dem Archiv des Auftragnehmers bereitgestellten Bild-, Text- und Tonproduktionen. Der Kunde ist verantwortlich für alle Gebühren, Kosten und Auslagen, die NJP im Zusammenhang mit einem Inkassoverfahren entstehen.

Bei Online-Services akzeptiert NJP ausschliesslich die Zahlungsarten, die dem Kunden während des Bestellvorgangs im Webshop angezeigt werden. Kauf auf Rechnung ist für Online-Services nicht verfügbar.

6. Stornierung, Rückerstattung, Änderungen, Revisionen

Sofern es sich nicht um eine kurzfristige Produktion handelt, können gebuchte Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang telefonisch oder via E-Mail unter Angabe der Auftragsnummer kostenfrei storniert werden. In diesem Fall wird der vollumfängliche Betrag der Bestellung rückerstattet. Der Kunde wird über den Status via E-Mail benachrichtigt, sobald sich das Projekt in der Produktion befindet. Danach besteht kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung.

Änderungen in Bezug auf eine Bestellung (z.B. Austausch Mix-File) müssen unverzüglich per E-Mail unter Angabe der Auftragsnummer an production@njp.ch bekannt gegeben werden. Erfolgt die Änderung innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang oder vor Produktionsstart, so ist diese kostenfrei.  Wünscht der Kunde Änderungen oder Überarbeitungen, die zu einem Austausch der Dateien führen, wird der Leistungsaufwand an begonnenen oder bereits abgeschlossenen Projekten zum aktuellen Stundentarif verrechnet.

Für die im Webshop angebotenen Services stehen dem Kunden je nach Produkt bis zu 3 Revisionen kostenfrei zur Verfügung. Revisionen beinhalten Anpassungen im Edit, Mix und Mastering, jedoch nicht zusätzliche oder erneute Gesangsaufnahmen oder Neubearbeitungen eines Songs. Ausgeschlossen sind Implementierungen von zusätzlichen Tonspuren. Revisionen können, ausser nach Absprache, nicht am selben Tag ausgeführt werden. Die Zustellung erfolgt nach 1–4 Werktagen.

Änderungs- und Revisionswünsche sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des Produkts mitzuteilen. Sollte der Kunde auch nach der letzten, kostenfreien Revision nicht zufrieden sein, bitten wir um Kontaktaufnahme. Generell besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

7. Lieferung

Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung digital per E-Mail bzw. bereitgestelltem Downloadlink. Hierfür muss eine gültige E-Mail-Adresse vorliegen. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen erfolgen keine Lieferungen.

Online Mastering / Online Mixing & Mastering / Online Dolby Atmos Mastering:
Master-Files und andere angeforderte Dateien (wie ‘Mixed Stems’) werden, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 5 bis 10 Werktagen via E-Mail bzw. bereitgestelltem Downloadlink versandt.

Vocal Recording / Mix & Mastering:
Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt entweder durch Vorführung im Studio oder durch digitale Bereitstellung einer MP3-Audiodatei bzw. MP4 für Dolby Atmos Produktionen.

Nach Abnahme werden dem Auftraggeber die Master Files und andere angeforderte Dateien, wenn nicht anders vereinbart, spätestens nach 10 Werktagen via Link zum Download bereitgestellt.

8.1. Audioproduktionen

Die Produktion beginnt nach schriftlichem oder mündlichem Vertragsabschluss zum vereinbarten Zeitpunkt. Aufnahmetermine sind für den Auftraggeber, selbst wenn dieser nicht persönlich teilnimmt, gemäss Produktionsbestätigung verbindlich. Sollte der Auftraggeber einen gebuchten Produktionstermin, für welchen Voice Talents aufgeboten wurden, nicht einhalten können, muss dieser mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Aufnahmetermin annulliert werden. Bei kurzfristigeren Annullierungen bzw. Terminänderungen wird pro Voice Talent ein Ausfallhonorar in Höhe von CHF 350.- (exkl. MWST) in Rechnung gestellt.

Die Anwesenheit des Auftraggebers bei den Aufnahmen wird ausdrücklich empfohlen. Sollten Änderungen erforderlich sein, die weitere (Korrektur-)Aufnahmen notwendig machen, werden diese gemäss dem aktuellen Stundentarif von NJP sowie ein Zusatzhonorar der beteiligten Sprecherinnen und Sprechern verrechnet. Hinzu kommen ggf. anfallende Reise- oder Linkkosten mit Partnerstudios.

Die technische Umsetzung der Aufnahmen obliegt NJP. Die Abnahme durch NJP erfolgt durch Vorführung im Studio oder digitale Bereitstellung einer Video- oder Audiodatei (MP4/MP3). Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die fertigen Aufnahmen oder Produktionen abzunehmen und für den Versand freizugeben. Durch die Abnahme bestätigt der Auftraggeber sowohl die technische als auch inhaltliche Qualität der Arbeit. Etwaige Änderungswünsche oder die Abnahme selbst müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung oder Erbringung der Leistung telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.

Änderungswünsche werden, sofern keine Pauschalvereinbarung getroffen wurde oder technischen Fehler vorliegen, zum aktuellen Stundentarif in Rechnung gestellt.

8.2. Musikproduktionen

Die Produktion beginnt nach schriftlichem oder mündlichem Vertragsabschluss zum vereinbarten Zeitpunkt. Die technische sowohl als auch inhaltliche Umsetzung von Aufnahmen obliegt NJP. Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt durch Vorführung im Studio oder digitale Bereitstellung einer Video- oder Audiodatei (MP4/MP3).

Alle zur Prüfung bereitgestellten Demo- und Abnahmeversionen dürfen ausschliesslich für interne Evaluierungszwecke verwendet werden. Es sind keinerlei andere Nutzungs- oder Verwertungsrechte gestattet. Insbesondere ist es untersagt, diese Versionen oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machen.

Die fertigen Aufnahmen oder Produktionen müssen vom Auftraggeber abgenommen und für den Versand freigegeben werden. Mit der Abnahme akzeptiert der Auftraggeber die technische und inhaltliche Qualität. Die Abnahme bzw. Änderungswünsche sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung bzw. Erbringung der Leistung telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Änderungswünsche von Aufnahmen, Bearbeitungen oder Mischungen werden, sofern kein Pauschalabkommen oder ein technischer Fehler besteht, zum aktuellen Stundentarif in Rechnung gestellt.

Bei allen Produktionen, bei denen der Auftragnehmer mitgewirkt hat, verpflichtet sich der Auftraggeber:

a) gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren
b) den Auftragnehmer nicht zu diskreditieren

Bei Zuwiderhandlung behält sich NJP das Recht vor, eine Konventionalstrafe zu erheben. Die genauen Modalitäten und Beträge dieser Strafe werden individuell festgelegt und dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Weiter hat NJP das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Alle daraus resultierenden Schäden trägt der Auftraggeber.

Vom Auftraggeber wird erwartet, dass er in allen Produktionen, an denen NJP beteiligt war, die Interessen des Auftragnehmers unterstützt, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Werbung, Interviews und Erwähnung in produktionsrelevanten Postings auf sozialen Netzwerken und relevanten Musikplattformen (z.B discogs, Genius, Streaming Plattformen). Dies umfasst die namentliche Nennung des Auftragnehmers, um die Mitwirkung angemessen anzuerkennen (sogenannte «Credits»).

9. Formatanforderungen

NJP empfiehlt die Audiodateien zur Bearbeitung in folgendem Format bereitzustellen: WAV 24bit 48 kHz / 44.1 kHz.

Audiodateien müssen mit einer Mindestauflösung von 16bit 44.1 kHz Stereo als WAV oder 24bit 48 kHz / 96 kHz bei Dolby Atmos bereitgestellt werden. Andere Formate wie DAW-Projekte oder MP3 Dateien werden nur gegen Absprache akzeptiert.

10. Technische Änderungen

Änderungen werden nur kostenfrei durchgeführt, wenn technische Probleme mit dem Master auftreten (z.B. Klicks oder Verzerrungen, die während des Mastering-Prozesses entstanden sind) oder Dateien von NJP falsch ausgeliefert wurden. Klicks oder Verzerrungen im vom Auftraggeber gelieferten Originaltrack gelten nicht als technisches Problem.

11. Alternative Master / Alternative Mix

Zusätzliche Audiospuren, die für einen Alternative Master oder Alternative Mix erforderlich sind, müssen korrekt beschriftet und gerendert bereitgestellt werden. Folgende Versionen gelten als Alternative Master / Mix:

a) Instrumental
b) Acapella
c) Clean Version oder Radio Edit
d) extended version

Ausgeschlossen sind Remixe oder andere ähnliche Versionen (z.B. mit anderen Lead Vocals).Kontaktieren Sie uns unter production@njp.ch, wenn diesbezüglich Unklarheiten bestehen.

12. Grundsätzliche Bearbeitung

Zusagen bezüglich der Termine für Bearbeitungs- und Produktionsvorgänge erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr.

Alle Kosten für Leistungen, Lieferungen und Versand gehen zu Lasten und in Verantwortung des Auftraggebers. Unabhängig davon, ob eine Rechnung an einen Dritten ausgestellt wird, gilt der Auftraggeber als die Person, die den Auftrag schriftlich oder mündlich erteilt hat. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung für den entsprechenden Rechnungsbetrag. Sollte der Auftrag im Namen und auf Rechnung eines Dritten erteilt werden, muss der Auftragnehmer darüber ausdrücklich informiert werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Befugnis zur Auftragserteilung zu überprüfen.

Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, sämtliche erbrachte Leistungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. NJP haftet nicht für Schäden, die aufgrund unzureichender Prüfung des Inhaltes seitens des Auftraggebers entstehen.

Werden auf Kundenwunsch innerhalb der Aufträge geschützte Werke, Musik, Sprach- oder Gesangsaufnahmen verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte Dritter dem Auftraggeber. NJP ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Inhalt der beauftragten Arbeiten gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst. Sollte dies der Fall sein, haftet der Auftraggeber für sämtliche daraus resultierenden Nachteile oder Schäden.

13. Arbeit mit Fremdmaterial und Drittanbietern

NJP verpflichtet sich, sämtliche Inhalte und Dateien, die vom Auftraggeber zur Beurteilung, Bearbeitung und Produktion überlassen werden, vertraulich zu behandeln.

Überlässt der Auftraggeber Ton- und Bildaufzeichnungen zur Bearbeitung und Herstellung, die nicht ohne weiteres reproduzierbar sind, trägt er das Risiko.

NJP legt grossen Wert auf Einhaltung hoher Qualitätsstandards. Ist das von Dritten angelieferte Audiomaterial nach Ermessen von NJP qualitativ ungenügend, behält sich NJP vor, die Ausführung des Auftrags abzulehnen.

Werden im Laufe der Auftragsdurchführung zusätzliche Fremdleistungen benötigt, die nicht mit eigenen Geräten und Personal des Studios ausgeführt werden können, so kann NJP grundsätzlich nicht für die Qualität, Verzögerungen und Kosten dieser Leistung verantwortlich gemacht werden.

Für Verzögerungen, die auf das Verschulden von NJP während eines Bearbeitungs- oder Produktionsprozesses zurückzuführen sind, haftet NJP nur bis zur Höhe der eigenen Leistungen, die durch die Verzögerung betroffen sind.

14. Gewährleistung

NJP garantiert die Erstellung eines technisch einwandfreien Produktes. Der Kunde ist verpflichtet, die von NJP erbrachte Leistung unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Der Gewährleistungsanspruch des Kunden erlischt, wenn er den Mangel oder die Falschlieferung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Dateien oder Bereitstellung zum Download per E-Mail, Telefon oder Post mitteilt. Ohne schriftliche Mitteilung innerhalb des angegebenen Zeitraums gilt die erbrachte Leistung von NJP als genehmigt und abgenommen.

15. Urheberrechte und Verwertungsrechte

Der Auftraggeber bestätigt, dass er im Besitz der erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte für sämtliche erteilten Aufträge und bereitgestellten Inhalte ist oder über die notwendigen Lizenzen und Genehmigungen vom Urheber oder Rechteinhaber verfügt. Der Auftraggeber entbindet NJP von jeglichen Ansprüchen, Kosten oder Schäden Dritter, die sich aus den von ihm bereitgestellten Inhalten ergeben.

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich sein Einverständnis dazu, dass NJP gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften (z.B. Swissperform) vornehmen darf.

Für gemeinschaftlich erstellte Musikwerke müssen schriftliche Vereinbarungen getroffen und und der entsprechenden Urhebergesellschaft (z.B. SUISA) gemeldet werden. Diese Vereinbarung erfasst detailliert sämtliche Aspekte der Beteiligung, einschliesslich der Art und des Umfangs der urheberrechtlichen Mitwirkung, der Rechte und Verpflichtungen der beteiligten Parteien.

16. Nutzungsrechte

Alle von NJP gelieferten Produktionen und Dateien sowie die damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NJP. Die entsprechenden Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden übertragen. Bei Musikkompositionen und -produktionen von NJP können Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungsrechte gelten. Diese werden separat verrechnet und sind in der Regel zeitlich, räumlich und medial begrenzt. Der Kunde ist verpflichtet, NJP über jede Nutzung ausserhalb der erworbenen Rechte zu informieren und die erforderlichen Zusatzrechte zu erwerben.

NJP stellt Interessenten und Auftraggebern für die Sprecherauswahl Stimmproben über das Speakertool oder per E-Mail zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird ein beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das ausschliesslich für die interne Auswahl von Sprechern gilt.

Andere Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen nicht. Es ist insbesondere nicht gestattet, die Stimmproben zu vervielfältigen, zu vertreiben oder öffentlich zugänglich zu machen.

Die Nutzungsberechtigung für Sprachaufnahmen erstreckt sich ausschliesslich auf den auf der Rechnung angegebenen Zeitraum und die genannten Kanäle. Im Übrigen gelten die AGB der Vereinigung Professioneller Sprecher Schweiz (VPS).

17. Haftung

NJP übernimmt keinerlei Haftung für entstandene Kosten oder Schäden aufgrund von Produktionsausfällen oder Verzögerungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall, Stromausfall, Pandemie, gesellschaftliche Unruhe etc.). Der Kunde haftet für nachweislich durch ihn verursachte Schäden.

Sollten während der Aufnahme oder Produktion unvorhergesehene Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, haftet NJP lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftung erstreckt sich auch für den Fall, dass die Fertigstellung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen kann. Wenn aufgrund nicht zu vertretender Umstände seitens NJP oder des Auftraggebers die Produktion oder Fertigstellung der Tonaufnahme unmöglich wird, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind jedoch die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen.


Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für alle Verluste, Schäden oder Ansprüche Dritter, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Vertreter zurückzuführen sind. Dies schliesst Schäden an Eigentum, Datenausfällen, geistigen Eigentumsverletzungen, persönlichen Verletzungen, Vertragsverletzungen oder Rechtsverletzungen ein, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen.

18. Sonstiges

Bei sämtlichen Aufträgen werden die AGBs durch den Auftraggeber anerkannt. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.

19. Salvatorische Klausel

Sollten Teile oder die Gesamtheit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil oder für ungültig erklärt werden, bleibt der übrige Vertrag dennoch in Kraft.

20. Gerichtsstand

Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

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